Das Kölner Stadtplanungsamt hat auch unsere jüngste Anfrage nach den Artenschutzprüfungen zum Bauvorhaben am Rather See abgelehnt. Als Begründung zieht es eine Regelung aus dem Baugesetzbuch heran, die eigentlich die Transparenz von Bauvorhaben fördern soll. Das Stadtplanungsamt missbraucht ein Gesetz zur Herstellung von Transparenz zur Schaffung von Intransparenz. Nun klagen wir.
Das Umweltinformationsgesetz (UIG) ist eines der schärfsten Schwerter, das Bürger*innen zur Verfügung steht, um staatliches und behördliches Handeln im Bezug auf Umweltthemen zu beleuchten. Grundsätzlich müssen öffentliche Stellen und sogar Privatpersonen oder Firmen, die öffentliche Aufgaben übernehmen, Umweltinformationen für Bürger*innen bereitstellen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für eine Wasserskianlage am Rather See wurden zwei vom Vorhabenträger in Auftrag gegebene Artenschutzprüfungen erstellt. Die beiden Gutachten lagen angeblich in der Zeit der Offenlage des Bebauungsplans (20.09. bis 19.10.2018) im Stadtplanungsamt aus. Leider haben wir es in dieser Zeit verpasst, die Gutachten einzusehen. Erst nachdem uns der BUND NRW auf den unzulänglichen Untersuchungsrahmen der Gutachten aufmerksam machte, fragten wir diese per IFG- und UIG-Anfragen beim Stadtplanungsamt an.
Das Stadtplanungsamt argumentierte mehrfach damit, dass die im Baugesetzbuch enthaltenen Regelungen, die eine Mindestzeitspanne zur Offenlegung des Bebauungsplans ausweisen, umgekehrt auch festlegen würden, dass besagte Informationen nach diesem Zeitraum für Bürger*innen nicht mehr zugänglich sein sollen. Auch ein langer Brief der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW konnte das Stadtplanungsamt nicht umstimmen.
Nach eingehenden Recherchen der Gesetzestexte gelangten wir für uns zu dem Schluss, dass das Stadtplanungsamt uns die Artenschutzgutachten zu Unrecht vorenthält. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso die Regelungen aus dem Baugesetzbuch, die dazu dienen sollen, Bürger*innen Bauvorhaben transparent darzulegen, dafür genutzt werden sollen, um das Gegenteil zu erreichen.
Glücklicherweise kam uns an dieser Stelle das Portal fragdenstaat.de zur Hilfe, über welches wir alle unsere IFG- und UIG-Anfragen verschickt und veröffentlicht hatten. Dessen Trägerorganisation, die Open Knowledge Foundation bot uns an, uns einen Anwalt für Verwaltungsrecht zu vermitteln und die Kosten für eine Klage zu tragen. Selbstverständlich haben wir das Angebot dankend angenommen!
Der Anwalt sieht gute Chancen, die Klage zu gewinnen und hat sie bereits beim Verwaltungsgericht eingereicht. Leider müssen wir uns wohl jedoch darauf einrichten, dass sich das Verfahren bis Ende 2020 oder sogar bis 2021 hinziehen kann. Natürlich halten wir Euch auf dem Laufenden!
Eine Bitte zum Schluss:
Die Klage wird uns erst durch den finanziellen und ideellen Einsatz der Open Knowledge Foundation ermöglicht. Wenn Ihr ein paar Euro übrig habt, dann lasst der OKFN doch bitte eine Spende zukommen. Das würde uns sehr freuen!