Kein Einblick in Gutachten

Ablehnungsbescheid des Stadtplanungsamts

Seit Monaten versuchen wir, Einblick in die beiden Artenschutzprüfungen zu erhalten, die im Rahmen des Babauungsplanentwurfs der Wasserskianlage gefertigt wurden. Das Stadtplanungsamt verweigert dies konsequent.

Mithilfe einer Anfrage auf »Frag den Staat« nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) haben wir versucht, das Stadtplanungsamt dazu zu bewegen, uns Einblick in die beiden Artenschutzprüfungen der Stufe I und II zu gewähren.

Wir befürchten, dass die Artenschutzprüfungen nicht fachgerecht erstellt worden sein könnten. Dieser Verdacht wird von der Stellungnahme des BUND erhärtet.

Leider wurde unser Antrag vom Stadtplanungsamt abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die Gutachten während des Zeitraums der Offenlegung des Bebauungsplans, zwischen dem 20. September und dem 19. Oktober 2018, ausgelegen hätten.

Die Ergebnisse der beiden Gutachten werden in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf zusammengefasst. Dieses Dokument war auf der Internetseite der Stadtverwaltung öffentlich aufrufbar, doch enthält es leider nur Auszüge der Gutachten.

Leider kennen wir niemanden, der oder die die Gutachten in der Zeit der Offenlegung tatsächlich eingesehen hat. Außerdem können wir nicht verstehen, dass dies ein Grund sein soll, uns die Dokumente vorzuenthalten, wenn uns das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt, alle anderen Dokumente der öffentlichen Verwaltung einzusehen.

Nach Ablehnung der IFG- und UIG-Anfrage baten wir die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW um ihre Vermittlung. Diese unterstützte unser Anliegen und argumentierte in einem langen Brief für die Herausgabe der Gutachten.

Angesichts der neuen Faktenlage erhofften wir uns, nach einem Widerspruch gegen die Ablehnung unseres Antrags, endlich die Gutachten einsehen zu dürfen – doch wir lagen falsch. Auch die Fürsprache der Landesbeauftragten konnte das Stadtplanungsamt nicht überzeugen und so wurde auch unser Widerspruch abgelehnt.

Am Telefon gaben uns Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamts übrigens zu verstehen, dass wenn sie uns die Gutachten einsehen ließen, eine weitere Verzögerung des Bauverfahrens zu befürchten sei.


Liebe Unterstützer*innen, wir wissen, dass wir gegen den Ablehnungsbescheid der Stadtverwaltung klagen könnten. Solche Verfahren sind jedoch nicht nur sehr teuer, sondern sie ziehen sich auch hin. Da das Stadtplanungsamt uns die Gutachten nach der Genehmigung des Bebauungsplanentwurfs durch den Rat der Stadt Köln zur Verfügung stellen möchte, wäre es wohl nutzlos zu klagen. Wir bekämen die Gutachten so auch nicht früher zu sehen.

Uns ärgert, dass das Recht hier unserer Ansicht nach gebeugt wird, um ein Bauvorhaben gegen alle Widerstände durchzubringen. Es kann nicht sein, dass wir die Behörden erst verklagen müssen, damit sie nach dem Gesetz handeln!


UPDATE

Auch die Anfragen nach anderen Dokumenten wurden nun von Stadtplanungsamt und Umweltamt abgelehnt.