
Argumente, die gegen den Bau der Wasserskianlage sprechen
Eigentlich sollte der See ein Naturschutzgebiet werden.
- Es war nie vorgesehen, dass der See nach der Auskiesung weiter kommerziell genutzt wird.
- Die Stadt Köln hatte die Auskiesung nur unter der Bedingung gestattet, dass der See anschließend renaturiert wird.
- Die Renautrierung hätte schon vor sechs Jahren abgeschlossen werden müssen.
Der See ist ein wichtiges Biotop für Tiere und Pflanzen.
- Aus den Artenschutzprüfungen geht hervor, dass schützenswerte Arten durch den Bau und Betrieb der Wasserskianlage erheblich beeinträchtigt werden.
- Das gilt auch dann, wenn die Wasserskianlage nur im Sommer betrieben wird.
Die Artenschutzprüfungen sind unvollständig.
- »Aussagen zu Reptilien, Libellen und Heuschrecken sowie vertiefte Vegetationskartierungen fehlen.« – BUND
Der Bau der Wasserskianlage verträgt sich nicht mit dem beschlossenen Klimanotstand.
- Das Abholzen hunderter Bäume und die Zunahme des Autoverkehrs auf den umliegenden – bereits überlasteten – Straßen, widersprechen den selbstgesteckten Klimaschutzzielen der Stadt.
- Die Bäume, die für die Parkplätze gefällt werden sollen, werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als »Grünfläche mit höchster thermischer Ausgleichsfunktion« beschrieben.

- Der Bau der Wasserskianlage widerspricht den Zielen der Parteien.
- Beide Ortsverbände von CDU und SPD haben Beschlüsse gefasst, den Verkehr auf der Rösrather Straße zu entlasten.
- An normalen Besuchstagen soll die Wasserskianlage laut Verkehrsgutachten zusätzlich 2.138 Fahrbewegungen erzeugen. An Spitzentagen sollen es sogar 3.200 sein.
- Eine Wasserskianlage ist keine Naherholung.
- Die beiden vorgesehenen Parkplätze sollen über mehr als 600 PKW-Stellplätze verfügen. Damit richtet sich die Wasserskianlage klar an überregionalen Besuch aus Köln und dem Umland.
- Naherholung sind Natur- und Landschaftsschutzgebiete, die kostenlos genutzt werden können. Eine Wasserskianlage zählt nicht dazu!
- Sozial schwächeren Familien wird der Zutritt zum See verwehrt sein, wenn sie sich die Eintrittspreise nicht leisten können.
- Das Stadtplanungsamt wollte das Bauvorhaben absichtlich intransparent halten.
- Lange Zeit weigerte sich das Stadtplanungsamt, uns Einblick in die Artenschutzprüfungen zu gewähren. Das war gesetzeswidrig. Erst eine Klage brachte die Stadt dazu, uns die Gutachten auszuhändigen.
- Trotz Fürsprache der Landesbauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, die Gutachten auszuhändigen, spekulierte das Stadtplanungsamt darauf, dass wir nicht die Mittel aufbringen würden, zu klagen. Nur dank der Unterstützung der Open Knowledge Foundation, gelang es uns zu klagen – und zu gewinnen!
- Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass aus einflussreichen Kreisen Druck auf die Stadtverwaltung ausgeübt wurde, das Gesetz zu beugen. Das nennt man Klüngel!